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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Fa. networkteam (Hlubek, Lange, Larson GbR), Ringstr. 19, 24114 Kiel, im Nachfolgenden „networkteam“ genannt.

Stand: 22.06.2006

 

I. Allgemeines

§ 1 Vertragsparteien

(1) Alle Verträge mit networkteam erfolgen auf Basis dieser AGB.

(2) Die Durchführung der Verträge gilt als Anerkennung dieser AGB.

(3) Abweichungen von diesen AGB bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung.

(4) Im Weiteren gelten diese AGB auch für alle zukünftigen Geschäfte, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

(5) Vom Kunden gestellte AGB sind nicht Teil des Vertrages und werden ausdrücklich zurückgewiesen.

(6) Soweit der Kunde Unternehmer ist, unterliegt das Vertragsverhältnis einschließlich dieser AGB dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Soweit der Kunde Verbraucher ist, unterliegt das Vertragsverhältnis und die AGB dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere Verbraucherschutzvorschriften, entgegenstehen.

(7) Vertragspartner aller Nutzer ist die Fa. networkteam, Hlubek, Lange, Larson GbR, Ringstr. 19, 24114 Kiel.

§ 2 Vertragsgegenstand

Gegenstand dieses Vertrages ist entweder

  • die Entwicklung und Erstellung einer Website für den Kunden und/oder
  • das Programmieren und Erstellen von Datenbanken und/oder Datenbankapplikationen und/oder
  • das Hosten von Internetdomains und Websiten und/oder
  • das Erstellen von internetbasierten Anwendungen.

§ 3 Auftrag

Jeder Vertrag bedarf eines schriftlichen Auftrags seitens des Kunden. Dieser Auftrag muss schriftlich von networkteam bestätigt werden. Anstelle der Auftragsbestätigung kann networkteam auch den Kostenvoranschlag gegenzeichnen. Eine Auftragsbestätigung durch den Kunden per E-Mail wird anerkannt.

§ 4 Haftungsbeschränkung

(1) Gegenüber Unternehmern haftet networkteam für Schäden, außer im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, nur, wenn und soweit seinen gesetzlichen Vertretern Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von networkteam besteht keine Haftung für den Ersatz mittelbarer Schäden, insbesondere für entgangenen Gewinn. Außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit von networkteam, deren gesetzlichen Vertretern und leitenden Angestellten, ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt, maximal jedoch auf den 1-fachen Auftragswert (bzw. Teilauftragswert) oder den 1-fachen monatlich wiederkehrenden Betrag.

(2) Gegenüber Verbrauchern haftet networkteam nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Außer bei Vorsatz und/oder grober Fahrlässigkeit von gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern und sonstigen Erfüllungsgehilfen ist die Haftung von networkteam der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt, maximal jedoch auf den 1-fachen Auftragswert (bzw. Teilauftragswert) oder den 1-fachen monatlich wiederkehrenden Betrag.

(3) Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und Beschränkungen gegenüber Unternehmern oder Verbrauchern gelten nicht im Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien durch networkteam und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Fall zwingender gesetzlicher Regelungen.

§ 5 Zahlung

(1) Die Zahlung ist 10 Tage nach Abnahme oder Lieferung in voller Höhe fällig.

(2) Bei einer Teilabnahme oder Teillieferung ist der Anspruch 10 Tage nach Abnahme oder Lieferung fällig.

(3) networkteam kann jederzeit die Zahlung eines angemessen Vorschusses verlangen. Die weitere Vertragsausführung kann von der Zahlung des Vorschusses abhängig gemacht werden.

(4) Bei Überschreitung der Zahlungsfrist gerät der Käufer auch ohne Mahnung 30 Tage nach Erhalt der Rechnung in Zahlungsverzug. Einer besonderen oder ausdrücklichen Mahnung bedarf es nicht.
(5) Unter Vorbehalt der Geltendmachung weiteren Schadens können Zinsen in Höhe der banküblichen Sollzinsen berechnet werden.
(6) Bei Zahlungsverzug oder begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Kunden ist networkteam, unbeschadet seiner sonstigen Rechte, befugt, Sicherheiten oder Vorauszahlungen für ausstehende Lieferungen zu verlangen und/oder sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen oder die Leistung zurückzuziehen bzw. sofort einzustellen.

§ 6 Aufrechnung, Zurückbehaltung

Der Kunde/Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegenüber networkteam aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.

§ 7 Liefertermine

(1) Ein bestimmter Liefertermin gilt nur mit schriftlicher Bestätigung durch networkteam als vereinbart.

(2) Sollte es aufgrund von nicht rechtzeitig gelieferten Inhalten, fehlenden Inhalten, falsch oder gar nicht benannten Inhalten,  qualitativ minderwertigen Inhalten (z. B. Fotos) oder Mehrfachbearbeitung von Inhalten zu zeitlichen Verzögerungen kommen, berechtigt dies networkteam zur Verschiebung des evtl. vereinbarten endgültigen Fertigstellungstermin und ggf. zur gesonderten Berechnung der erbrachten Extraleistungen.

II. Vertragsinhalt bei Entwicklung und Erstellung von Websiten sowie beim Programmieren und Erstellen von Datenbanken und Datenbankapplikationen

§ 8 Erstellung eines Konzeptes

(1) networkteam entwickelt zunächst ein Konzept für das Web-Projekt, welches die geplante Anzahl und Verknüpfung sowie die wesentlichen Elemente jeder einzelnen Website aufzeigt. Für das Konzept der Website verpflichtet sich networkteam zur Vorlage von der im Auftragsschein vereinbarten unterschiedlichen Anzahl von Vorschlägen (Konzeptvorschlägen).

(2) Bei der Entwicklung des Konzepts hat networkteam die Einbindung der im Auftragsschein und den Wünschen des Kunden festgelegten Rahmenbedingungen zu beachten.

(3) Nach Vorlage der geschuldeten Anzahl von Konzeptvorschlägen hat der Auftraggeber den von ihm gewünschten Vorschlag innerhalb von zwei Wochen gegenüber networkteam schriftlich freizugeben. Erfolgt keine Freigabe und fehlt es an einer Ablehnung bestimmter Merkmale der Konzeptvorschläge, so kann networkteam nach Ablauf der Zweiwochenfrist auf der Basis eines nicht gerügten Konzepts mit der Erstellung des Web-Projektes fortfahren. Lehnt der Auftraggeber den Konzeptvorschlag/die Konzeptvorschläge von networkteam in jeweils wesentlich geänderter, den Wünschen des Auftraggebers Rechnung tragender Version mehr als drei Mal hintereinander ab, so hat networkteam das Recht, den Vertrag zu beenden und die für die Konzeptentwicklungsphase anteilig vereinbarte bzw. eine angemessene anteilige Vergütung zu verlangen.

(4) Nach Freigabe eines Konzeptvorschlags durch den Auftraggeber erstellt networkteam auf dessen Grundlage zunächst einen Prototypen der Website. Dieser Prototyp hat den geplanten Seitenaufbau (Optik und inhaltliche Elemente) widerzuspiegeln. Konkrete Inhalte können mit Blindtext und Platzhaltern angedeutet werden. Für die Freigabe des Prototyps gilt Abs. 3 entsprechend.

§ 9 Erstellung der Website durch den Webdesigner

(1) Nach Freigabe des Konzepts durch den Auftraggeber oder dem rügelosen Verstreichen der Zwei-Wochen-Frist gem. § 8 Abs. 3 S. 2 dieses Vertrages erstellt networkteam das Web-Projekt entsprechend dem Konzept durch Programmierung des Codes. Dabei hat networkteam die in § 8 Abs. 2 dieses Vertrages festgelegten Elemente in der im Konzept vorgesehenen Art und Weise in das Web-Projekt mit aufzunehmen.

(2) networkteam hat die Webseiten für die gängigen Internetbrowser mit Standardeinstellungen zu optimieren. Die erstellten Webseiten haben bei Verwendung von derzeit gängigen Browsern mit Standardeinstellungen fehlerfrei abrufbar zu sein. Hyperlinks müssen, sofern sie auf Seiten innerhalb der erstellten Website verweisen, einwandfrei funktionieren.

(3) Sofern nicht anders vereinbart wird das Web-Projekt auf einem Datenträger an den Kunden übergeben. Dieses ist bereits für die Übertragung auf den Webserver vorbereitet.

§ 10 Urheberrechtliche Nutzungsrechtseinräumung, Namens- und Kennzeichenrechte

(1) Die an der Gesamt-Website, den einzelnen Webseiten sowie ggf. an eingebundenen Elementen entstehenden Urheberrechte liegen bei networkteam. Der Auftraggeber erhält die Nutzungsrechte für die Darstellung durch einen Webbrowser im Internet / Intranet. Jegliche weitere Verwendung ist nicht gestattet, es sei denn, networkteam hat der weiteren Verwendung schriftlich zugestimmt. Die Nutzungsrechte bleiben auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung zwischen dem Auftraggeber und networkteam bis zum Ende der gesetzlichen Schutzfrist bestehen. Der Auftraggeber darf das eingeräumte Nutzungsrecht nicht an Dritte ohne Zustimmung von networkteam übertragen. Die Rechtseinräumung wird gem. § 158 Abs. 1 BGB jedoch erst wirksam, wenn der Auftraggeber die geschuldete Vergütung samt bisheriger Auslagen vollständig bezahlt hat. networkteam kann eine Verwertung der Website oder einzelner Elemente vor diesem Zeitpunkt vorläufig erlauben. Ein Übergang der Rechte nach diesem Paragraphen findet dadurch nicht statt.

(2) Der Auftraggeber ist berechtigt, die vertragsgegenständliche Website auch in Verbindung mit anderen Werken auszuwerten, sie inhaltlich zu bearbeiten, nachträglich den Inhalt zu ändern, zu ergänzen, zu erweitern, ganz oder teilweise auszutauschen oder zu löschen. Eine Änderung der grafischen Gestaltung durch den Auftraggeber oder durch Dritte ist nicht gestattet, es sei denn, networkteam hat schriftlich die Gestattung erteilt.

(3) networkteam ist berechtigt, die vertragsgegenständliche Website jederzeit zu Demonstrationszwecken oder als Referenz für seine Arbeit zu benutzen. Zu diesem Zwecke kann networkteam auch Vervielfältigungen einzelner Teile der Website (z. B. als Thumbnails), insbesondere der Startseite, vornehmen, das Web-Projekt öffentlich zeigen, ausstellen, vorführen, senden oder auf sonstige Weise verwerten. Das Recht erstreckt sich auf die vertragsgegenständliche Website in der vom Webdesigner abgelieferten Version sowie auf spätere Versionen, sofern der ursprüngliche Gestaltungsgehalt gegenüber den Veränderungen nicht völlig in den Hintergrund getreten ist.

(4) networkteam ermächtigt den Auftraggeber als Inhaber des ausschließlichen Nutzungsrechts hiermit widerruflich, die dem Kunden übertragenen Rechte gegen Rechtsverletzer jederzeit im eigenen Namen geltend zu machen, insbesondere im eigenen Namen gegen jede unzulässige Verwendung der Website, einzelner Webseiten oder einzelner Elemente vorzugehen. Das Recht des Webdesigners, selbst gegen diese unzulässigen Verwendungen vorzugehen, ist jedoch nicht ausgeschlossen.

(5) networkteam hat Anspruch auf Nennung seines Namens als Urheber in Form eines – mit einem Zielpunkt seiner Wahl – verlinkten Vermerks auf jeder von networkteam erstellten Website. networkteam darf diesen Copyright-Vermerk selbst anbringen und der Auftraggeber ist nicht dazu berechtigt, ihn ohne Zustimmung seitens networkteam zu entfernen. Bei nachträglichen Veränderungen der Website, die über deren bloße Aktualisierung hinausgehen, hat der Auftraggeber auf die nachträgliche Veränderung im Zusammenhang mit dem Copyright-Vermerk hinzuweisen.

(6) networkteam ist nicht verpflichtet, dem Auftraggeber den Quellcode von networkteam programmierter Elemente der Website herauszugeben.

§ 11 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber hat networkteam alle zur Entwicklung des Konzepts (bzw. Prototypen) notwendigen Informationen rechtzeitig mitzuteilen und Wünsche rechtzeitig zu äußern.

(2) Sämtliche redaktionellen Inhalte des Internetauftritts werden vom Auftraggeber bzw. dessen Werbeagentur / Druckerei bereitgestellt. Hierzu zählen vor allem die inhaltsbezogenen Texte und sämtliches Bildmaterial. Die einzubindenden Fotos und Texte werden eindeutig benannt, so dass eine zweifelsfreie Zuordnung möglich ist.

(3) Die Daten hat der Auftraggeber in verwertbarer Form zu übergeben. Die jeweiligen Erfordernisse (z. B. Bildgrößen, Textumfang) werden rechtzeitig angegeben.

(4) Bildmaterial wird, soweit möglich, digital bereitgestellt. Normale Bearbeitungskosten werden nicht in Rechnung gestellt, sollte der Bearbeitungsaufwand jedoch über dem normalen Maß liegen, insbesondere bei schlechter Bildqualität oder nicht verarbeitbaren Bildern oder nicht spezifisch benannten Texten, kann ein Aufschlag erhoben werden.

(5) Der Auftraggeber hat networkteam folgende Informationen spätestens nach Freigabe des Konzepts (bzw. des Prototypen) in folgender Form zur Verfügung zu stellen:

(a) Vorgaben und Weisungen für die Gestaltung der Website: schriftlich oder per E-Mail;

(b) technische Vorgaben (URL, Host, Mailweiterleitung u. ä.): schriftlich oder per E-Mail;

(d) Sofern networkteam zum Heraufladen der fertigen Website auf den vorgesehenen Webserver berechtigt oder verpflichtet ist, so hat der Auftraggeber so bald als möglich, spätestens jedoch zum Zeitpunkt der Fertigstellung der Website die Zugangsdaten (URL, Benutzername und Passwort) des betreffenden Servers zur Verfügung zu stellen.

§ 12 Aufklärungspflichten

(1) Aufgrund der besonderen Sachkunde des Webdesigners ist networkteam bemüht, den Auftraggeber bei der Aufklärung und Beratung über die Besonderheiten, Möglichkeiten und Verkehrssitten im Internet zu unterstützen. Die Aufklärung erstreckt sich auch auf rechtliche Gegebenheiten, sofern diese innerhalb der beteiligten Verkehrskreise als bekannt vorausgesetzt werden können und networkteam sie kennt. Sie erstreckt sich insbesondere auch auf die Frage, ob bestimmte, vom Auftraggeber gewünschte Gestaltungen oder Inhalte überhaupt umgesetzt werden können und der Erfahrung nach dem vom Auftraggeber angestrebten Zweck dienlich sind.

(2) networkteam ist nicht verpflichtet, die fertig gestellte Website in Suchmaschinen einzutragen.

§ 13 Abnahme und Zahlung

(1) Nach Fertigstellung der Website ist der Auftraggeber innerhalb von 10 Werktagen zu ihrer schriftlichen Abnahme verpflichtet, sofern sie den vertraglichen Spezifikationen sowie dem freigegebenen Konzept (bzw. Prototypen) entspricht.

(2) Sofern der Auftraggeber die Website nach Aufforderung von networkteam nicht innerhalb von 10 Tagen abnimmt oder berechtigte Nachbesserungen fordert, gilt das Werk als abgenommen.

(3) networkteam ist jederzeit berechtigt, dem Auftraggeber Teile der Website zur vorgezogenen Teilabnahme vorzulegen, die der Auftraggeber zu erteilen hat, wenn der Teil in dieser Form einer Beurteilung zugänglich ist und den Spezifikationen sowie dem Konzept (bzw. dem Prototypen) entspricht. Einmal abgenommene Teile der Website können vom Auftraggeber später nicht mehr abgelehnt oder ihre Änderung verlangt werden.

§ 14 Gewährleistung und Haftung

(1) Für Mängel in der Funktionsfähigkeit der Website nach dem Stand der Technik haftet networkteam grundsätzlich entsprechend der gesetzlichen Vorschriften der §§ 633 ff. BGB. networkteam haftet auch dafür, dass die erstellte Website den vertraglichen Spezifikationen und dem Konzept (bzw. dem Prototypen) in der freigegebenen Form entspricht. Für Rügen bezüglich der künstlerischen Ausgestaltung haftet networkteam nicht. Nach Meldung eines Mangels in der Funktionstüchtigkeit der Website während der Gewährleistungsfrist wird networkteam bis zu dessen Behebung eine Zwischenlösung bereitstellen, soweit dies möglich und im Hinblick auf die Auswirkungen des Mangels angemessen ist.

(2) networkteam garantiert, dass die erstellten oder von networkteam beschafften Inhalte sowie die Gestaltung und die von networkteam eingebrachten Ideen zur Konzeption der Gesamt-Website nicht in rechtswidriger Weise in Rechte Dritter eingreifen.

(3) Der Auftraggeber garantiert, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte und Informationen nicht in rechtswidriger Weise in Rechte Dritter eingreifen. Er stellt networkteam hiermit von jeglichen Ansprüchen in diesem Zusammenhang frei und ersetzt networkteam die Kosten der Rechtsverteidigung.

(4)  Für Verletzungen von Wettbewerbsrecht und ähnliche Verstöße, die auf der Konzeption der Gesamt-Website beruhen, haftet networkteam nur, wenn sie durch spezielle Ausgestaltung der Website seitens networkteam entstanden sind und auf von networkteam eingebrachten Ideen beruhen.

III. Vertragsinhalt beim Hosten von Internetdomains

§ 15 Leistungen

(1) networkteam bzw. deren Partner erbringen Leistungen zur Zugänglichmachung von Inhalten über das Internet. Hierzu stellen networkteam bzw. deren Partner dem Kunden Systemressourcen auf einem virtuellen Server zur Verfügung. Der Kunde kann auf diesem Server Inhalte ablegen.

(2) Auf dem Server werden die Inhalte zum Abruf über das Internet bereitgehalten. Die Leistungen von networkteam bei der Übermittlung von Daten beschränken sich allein auf die Datenkommunikation zwischen dem von networkteam bzw. deren Partner betriebenen Übergabepunkt des eigenen Datenkommunikationsnetzes an das Internet und dem für den Kunden bereitgestellten Server. Eine Einflussnahme auf den Datenverkehr außerhalb des eigenen Kommunikationsnetzes ist networkteam nicht möglich. Eine erfolgreiche Weiterleitung von Informationen von oder zu dem die Inhalte abfragenden Rechner ist daher insoweit nicht geschuldet.

(3) networkteam erbringt die vorgenannten Leistungen mit einer Gesamtverfügbarkeit von 98% je Jahr. Die Verfügbarkeit berechnet sich auf der Grundlage der im Vertragszeitraum auf den jeweiligen Kalendermonat entfallenden Zeit abzüglich der Wartungszeiten.

(4) networkteam führt für die Kunden grundsätzlich keine Backups von Webseiten und Datenbanken durch, es sei denn, networkteam hat diese Leistung schriftlich zugesagt. Sofern ein Backup von networkteam vorgenommen wird, hat der Kunde  keinen Anspruch auf Herausgabe eines der Sicherungsmedien, sondern lediglich auf Rückübertragung der gesicherten Inhalte auf den Server. Der Kunde ist insoweit eigenverantwortlich für das Backup.

(5) networkteam ist berechtigt, die zur Erbringung der Leistungen eingesetzte Hard- und Software an den jeweiligen Stand der Technik anzupassen. Ergeben sich aufgrund einer solchen Anpassung zusätzliche Anforderungen an die vom Kunden auf dem Server abgelegten Inhalte, um das Erbringen der Leistungen von networkteam zu gewährleisten, so wird networkteam dem Kunden diese zusätzlichen Anforderungen mitteilen. Der Kunde wird unverzüglich nach Zugang der Mitteilung darüber entscheiden, ob die zusätzlichen Anforderungen erfüllt werden sollen und bis wann dies geschehen wird. Erklärt der Kunde nicht bis spätestens vier Wochen vor dem Umstellungszeitpunkt, dass er seine Inhalte rechtzeitig zur Umstellung, spätestens drei Werktage vor dem Umstellungszeitpunkt, an die zusätzlichen Anforderungen anpassen wird, hat networkteam das Recht, das Vertragsverhältnis mit Wirkung zum Umstellungszeitpunkt zu kündigen.

§ 16 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde wird auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz keine rechtswidrigen, die Gesetze, behördlichen Auflagen oder Rechte Dritter verletzenden Inhalte ablegen. Er wird dafür Sorge tragen, dass die von ihm gewählte Internet-Adresse, unter der die Inhalte über das Internet abgefragt werden können, ebenfalls nicht Gesetze, behördliche Auflagen oder Rechte Dritter verletzt. Der Kunde wird ferner darauf achten, dass von ihm installierte Programme, Skripte o. ä. den Betrieb des Servers oder des Kommunikationsnetzes von networkteam oder die Sicherheit und Integrität anderer auf den Servern von networkteam abgelegten Daten nicht gefährden. Der Kunde stellt networkteam von jeglicher von ihm zu vertretenden Inanspruchnahme durch Dritte einschließlich der durch die Inanspruchnahme ausgelösten Kosten frei.

(2) Im Falle eines unmittelbar drohenden oder eingetretenen Verstoßes gegen die vorstehenden Verpflichtungen sowie bei der Geltendmachung nicht offensichtlich unbegründeter Ansprüche Dritter gegen den Provider auf Unterlassen der vollständigen oder teilweisen Darbietung der auf dem Server abgelegten Inhalte über das Internet ist networkteam berechtigt, unter Berücksichtigung auch der berechtigten Interessen des Kunden die Anbindung dieser Inhalte an das Internet ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung vorübergehend einzustellen. networkteam wird den Kunden über diese Maßnahme unverzüglich informieren.

(3) Gefährden oder beeinträchtigen vom Kunden installierte Programme, Skripte o. ä. den Betrieb des Servers oder des Kommunikationsnetzes von networkteam oder die Sicherheit und Integrität anderer auf den Servern des networkteam abgelegter Daten, so kann networkteam diese Programme, Skripte etc. deaktivieren oder deinstallieren. Falls die Beseitigung der Gefährdung oder Beeinträchtigung dies erfordert, ist networkteam auch berechtigt, die Anbindung der auf dem Server abgelegten Inhalte an das Internet zu unterbrechen. networkteam wird den Kunden über diese Maßnahme unverzüglich informieren.

(4) Für den Zugriff auf den für den Kunden bestimmten Speicherplatz erhält der Kunde eine Benutzerkennung und ein Passwort. Der Kunde darf das Passwort nur an solche Personen weitergeben, die von ihm berechtigt wurden, auf den Speicherplatz Zugriff zu nehmen.

(5) Die von dem Kunden auf dem für ihn bestimmten Speicherplatz abgelegten Inhalte können urheber- und datenschutzrechtlich geschützt sein. Der Kunde räumt dem Provider das Recht ein, die von ihm auf dem Server abgelegten Inhalte bei Abfragen über das Internet zugänglich machen zu dürfen, insbesondere sie hierzu zu vervielfältigen und zu übermittel, sowie sie zum Zwecke der Datensicherung vervielfältigen zu können. Der Kunde prüft in eigener Verantwortung, ob die Nutzung personenbezogener Daten durch ihn datenschutzrechtlichen Anforderungen genügt.

§ 17 Reseller-Ausschluss

Der Kunde darf die von networkteam und deren Partner zur Verfügung gestellten Leistungen zu gewerblichen Zwecken Dritten nicht zur Nutzung überlassen.

§ 18 Vergütung

(1) Der Kunde hat Einwendungen gegen die Abrechnung der von networkteam erbrachten Leistungen innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung schriftlich bei networkteam zu erheben. Nach Ablauf der vorgenannten Frist gilt die Abrechnung als vom Kunden genehmigt.

(2) Die Erbringung der Leistungen durch networkteam ist daran gebunden, dass der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen rechtzeitig nachkommt. Kommt der Kunde mit mehr als zwei Monatsbeträgen geschuldeten Vergütung in Verzug, so kann networkteam das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.

§ 19 Vertragslaufzeit

(1) Hostingverträge laufen unbefristet und können nach Ablauf eines Jahres jederzeit schriftlich mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende eines Quartals gekündigt werden.

(2) Die Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 20 Mängelhaftung

(1) Erbringt networkteam die geschuldeten Leistungen zur Datenübermittlung mangelhaft, so ist der Kunde berechtigt, Nacherfüllung zu verlangen.

(2) Ist die Nacherfüllung nicht möglich, weil die Leistung beispielsweise nicht nachgeholt werden kann oder schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde berechtigt, Schadensersatz oder Ersatz seiner vergeblichen Aufwendungen zu verlangen sowie die Vergütung zu mindern und, wenn dem Kunden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.

(3) Für Mängel, die bereits bei Überlassung des Speicherplatzes an den Kunden vorhanden waren, haftet networkteam nur, wenn networteam diese Mängel zu vertreten hat.

§ 21 Haftung

(1) Die Haftung von networkteam ist nach § 7 TKV begrenzt. Verstößt networkteam bei dem Erbringen von Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit schuldhaft gegen das Telekommunikationsgesetz, gegen eine aufgrund dieses Gesetzes erlassene Rechtsverordnung oder gegen eine Anordnung der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post und bezweckt die Vorschrift oder die Verpflichtung den Schutz des Kunden, so ist die Haftung für Vermögensschäden auf 12.500,– EUR beschränkt. Gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten ist die Haftung von networkteam auf zehn Millionen EUR jeweils je schadenverursachendes Ereignis begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die mehreren aufgrund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur Höchstgrenze steht. Die Haftungsbegrenzung der Höhe nach entfällt, wenn der Schaden vorsätzlich verursacht wurde.

§ 22 Änderung der Vertragsbedingungen

Soweit nicht bereits anderweitig speziell geregelt, ist networkteam berechtigt, diese Vertragsbedingungen wie folgt zu ändern oder zu ergänzen. networkteam wird dem Kunden die Änderungen oder Ergänzungen spätestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform ankündigen. Ist der Kunde mit den Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsbedingungen nicht einverstanden, so kann er den Änderungen mit einer Frist von einer Woche zum Zeitpunkt des beabsichtigten Wirksamwerdens der Änderungen oder Ergänzungen widersprechen. Der Widerspruch bedarf der Textform. Widerspricht der Kunde nicht, so gelten die Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsbedingungen als von ihm genehmigt. networkteam wird den Kunden mit der Mitteilung der Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsbedingungen auf die vorgesehene Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen.

IV. Schlussbestimmungen

§ 23 Schlussbestimmungen

(1) Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht. Die Parteien vereinbaren unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, dass deutsches Recht anwendbar ist.

(2) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, auf die auch nicht mündlich verzichtet werden kann.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt dasjenige, was die Parteien nach dem ursprünglich angestrebten Zweck unter wirtschaftlicher Betrachtungsweise redlicherweise vereinbart hätten. Das Gleiche gilt im Falle des Vorliegens einer Vertragslücke.

(4) Sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts handelt, ist Kiel ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus dem Nutzungsvertrag und diesen AGB entstehenden Streitigkeiten.

 

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