Neue Vorschriften für E-Mail Signaturen
Seit dem 01. Januar 2007 müssen nicht nur herkömmliche Geschäftsbriefe gewisse Auflagen erfüllen, sondern auch elektronisch versendete Geschäftspost.
Die neuen Regelungen gelten für Kapitalgesellschaften (GmbH, AG), ins Handelsregister eingetragene Personengesellschaften (OHG, KG) und eingetragene Einzelunternehmer (e.K.)
Zu finden sind die Abschnitte im Handelsgesetzbuch und im GmbH- und Aktiengesetz, daher sind viele Freiberufler und GbRs nicht von der Änderung betroffen.
In die Angaben einer geschäftlichen E-Mail gehören unter anderem die Firmenbezeichnung, der Ort der Niederlassung oder der Firma, die Rechtsform der Gesellschaft, die Handelsregisternummer und das zuständig Registergericht. Die Pflicht-Angaben können je nach Rechtsform und angewendetem Gesetz abweichen.
Unternehmen, die von der neuen Regelegung betroffen sind, sollten darauf achten, sowohl beim Versand von E-Mails, als auch auf der Website die nötigen Angaben zu machen. Erste Abmahnungen wurden bereits gemeldet.


